Die Reklamation ohne Kassenbon

Mein Wasserkocher hatte nach sechs Wochen beschlossen, seine berufliche Laufbahn zu beenden.

Ich brachte ihn zurück.

„Haben Sie den Kassenbon?“

Natürlich nicht.

Menschen bewahren Kassenbons grundsätzlich so lange auf, bis die Garantie abgelaufen ist. Dann findet man sie sofort.

„Leider nein.“

„Dann können wir nichts machen.“

„Ich habe mit Karte bezahlt.“

„Das reicht nicht.“

Ich öffnete meine Banking-App.

„Hier ist die Zahlung. 39,99 Euro bei Ihnen.“

Die Mitarbeiterin schaute darauf.

„Da steht aber nicht, dass Sie einen Wasserkocher gekauft haben.“

Stimmt.

Es hätte auch eine sehr teure Packung Batterien gewesen sein können.

„Können Sie den Kauf vielleicht über die Kartenzahlung finden?“

„Normalerweise nicht.“

Das Wort normalerweise gab mir Hoffnung.

„Und unnormalerweise?“

Sie musste lachen.

Dann holte sie ihren Kollegen.

Der tippte etwas in den Computer.

Zwei Minuten später:

„Hab ihn.“

Mein Kaufbeleg wurde ausgedruckt.

Der Wasserkocher wurde umgetauscht.

Problem gelöst.

Ich bedankte mich.

Der Mitarbeiter sagte:

„Den neuen Bon am besten aufheben.“

„Selbstverständlich.“

Ich legte ihn zu Hause an einen besonders sicheren Ort.

Ich habe keine Ahnung mehr, wo.